15. September 2024

Wenn du mit deinem Auto Abo ins Ausland fahren möchtest, solltest du vorher prüfen, ob du in das ausgewählte Land fahren kannst. Aufgrund der Vorgaben der jeweiligen Versicherung kann nicht jedes Land befahren werden. Stehst du noch vor der Wahl deines Autos, berücksichtige dies am besten gleich bei der Auswahl deines Anbieters.

In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Länder du mit deinem Auto Abo besuchen kannst. Alles auf einem Blick!

Auto in der Stadt

Auto Abo ins Ausland: Anbieterliste

Wenn du dein Auto Abo im Ausland nutzen möchtest, dann bietet es sich an, bereits vor dem Abschluss des Auto Abos an alle Länder zu denken, in die du während der Vertragszeit fahren möchtest.

Meist finden sich die Zielländer in den AGBs oder auf den Webseiten der Anbieter. Wir haben das für dich bereits recherchiert und eine Liste bzw. pdf zusammengestellt, aus der du ganz bequem entnehmen kannst, welche Länder bei welchen Anbietern erlaubt sind.

Im PDF findest du eine schnelle Übersicht für deine Zielländer beim Auto Abo im Ausland.

Auto Abo Ausland Vorschau

Du kannst die Liste herunterladen oder ausdrucken. Ergänzend dazu haben wir unten die Details zu jedem Anbieter dargestellt. Im Anschluss gibt es noch Tipps für deine Reise mit dem Auto Abo - Lesen lohnt sich also.

Zielländer nach Anbieter

Hier die Übersicht, in welchen Ländern du bei welchen Auto Abo-Anbietern fahren kannst:

FINN

Das Mietfahrzeug darf nur in den folgenden Ländern genutzt werden:

Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Care by Volvo

Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

like2drive

Innerhalb der EU sowie in der Schweiz.

ViveLaCar

Es besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), der asiatische Teil der Türkei sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

smive

Fahrten sind in alle Ländern, die zu den geographischen Grenzen Europas gehören, erlaubt (inkl. europäische und asiatische Teil der Türkei). Dazu zählen außerdem die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

SIXT

Mit dem SIXT+ Auto kann bundesweit in ganz Deutschland gefahren werden. Um mit dem SIXT Auto im Ausland zu fahren, muss eine zusätzliche Auslandsgebühr in Höhe von 9,99€ bezahlt werden. Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.

Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat Zone 2: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen.

Sports & Luxury Cars dürfen nur in Länder der Zone 1 einreisen. PKW der Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen dürfen bis einschließlich Gruppe Lnur in Länder der Zone 1 sowie in Polen und Tschechien einreisen. Ab einschließlich Gruppe X ist die Reise nur in Länder der Zone 1 möglich. Fahrzeuge aller anderen Marken dürfen in die Zonen 1 und 2 einreisen. LKW, Transporter, Minibusse und Vans aller Marken dürfen ebenfalls nur in Länder der Zonen 1 und 2 einreisen. Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. 

INSTADRIVE

Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, sowie außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz in den zuvor genannten Gebieten besteht dabei in den ersten 12 Wochen bei Fahrten oder Reisen außerhalb Deutschlands.

Porsche Bank

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn (jedenfalls auf das Gebiet jener Staaten, die das Multilaterale Garantieabkommen vom 15. März 1991 unterzeichnet haben) inkl. Transport zu Wasser, wenn sich die Verladeorte im Geltungsbereich befinden.

Swapp

Im Allgemeinen kann das Fahrzeug innerhalb des Schengen-Raums gefahren werden.

vibe

Fahrten ins Ausland sind in folgende Länder möglich: Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Wird beabsichtigst mehr als 3 Wochen in einem dieser Länder zu verbringen, wird vorher eine schriftliche Zustimmung von vibe benötigt. Eine ununterbrochene Nutzung des Fahrzeugs im Ausland darf jedenfalls nicht länger als 8 Wochen dauern. Fahrten in alle nicht explizit erlaubten Länder sind ausdrücklich untersagt und nur nach vorheriger und schriftlicher Einwilligung durch vibe im Einzelfall erlaubt.

Carvolution

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

FAAREN

Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland in folgende Länder verbracht werden: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des FAAREN-Partners erlaubt.

nextmove

Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland, Österreich, Schweiz sowie den Benelux-Staaten gegen eine Grenzüberschreitungsgebühr gefahren werden. Andere Länder sind nur auf Anfrage zusammen mit einer Freistellungserklärung befahrbar. In Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, ist die Einfahrt grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

Avis

Auslandsfahrten sind für bestimmte Länder außerhalb Deutschlands zulässig, bedürfen jedoch grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch Avis/Budget. Bei Zustimmung durch Avis ist eine Grenzübertrittsgebühr/Cross Border Fee (CBF) zu entrichten. Diese beträgt 5,00 € pro Tag, 25,00 € pro Woche und maximal 25,00 € pro Anmietung.

Wurde die Zustimmung erteilt, gelten die im folgenden aufgezählten Bestimmungen:

Geltungsbereich: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Marino, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Einreisen nach Frankreich, Italien, Kroatien, Polen, in die Slowakei, nach Slowenien, Tschechien und Ungarn für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen F & J sind nicht gestattet.

Porsche dürfen ausschließlich nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefahren werden.

Ausgeschlossen ist die Einreise mit den Fahrzeugen von AVIS nach Albanien, Aserbaidschan, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Zypern, Estland, Georgien, Griechenland, Island, Kasachstan, Kosovo, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Ländern außerhalb Kontinentaleuropas. Eine Nutzung der Fahrzeuge auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, Korsika, Kreta und Sardinien ist ebenfalls nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorgenannten Bestimmungen berechtigen Avis/Budget zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Avis/Budget auf Grund der Verletzung einer der vorstehenden Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.

Buchbinder

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie nicht befahren werden dürfen:

  • für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.
  • für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kategorie Full Size (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Eine Fahrt ins Ausland bedarf einer schriftlichen Genehmigung von Buchbinder. Es fällt in jedem Fall eine zusätzliche "Cross Boarder Fee" an, die je nach Land zwischen 20 und 45 EUR beträgt. Für die Fährnutzung wird eine zusätzliche Gebühr von 40 EUR erhoben. Zu beachten ist, dass eine Fahrt ins Ausland immer vorab mit der Vermietstation abgestimmt werden muss. Falls ein elektrisches Fahrzeug genutzt wird, ist zu beachten, dass es in der Verantwortung des Mieters/Fahrers liegt, zu prüfen, ob in dem Land, in das eingereist werden soll, kompatible Ladestationen verfügbar sind.

Carminga

Der Kunde darf das Fahrzeug grundsätzlich nur in die nachfolgenden Staaten außerhalb Deutschlands verbringen und/oder dort nutzen: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien (nur Festland), Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweiz, Schweden, Spanien (nur Festland), Vatikanstaat.

Wenn der Bruttolisten-Neupreis des Fahrzeugs nicht mehr als EUR 50.000,00 beträgt und es sich nicht um ein Fahrzeug der Marken Aston Martin, Jaguar, Land Rover, Maserati, Porsche oder um einen LKW, Transporter oder Minibus handelt, darf der Kunde das Fahrzeug zusätzlich zu den oben genannten Staaten auch in die nachfolgenden Staaten verbringen und/oder dort nutzen: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. In alle anderen Staaten und/oder Regionen darf das Fahrzeug jeweils nur verbracht und/oder dort genutzt werden, wenn der Anbieter zuvor schriftlich zugestimmt hat.

carship.online

In allen EU-Ländern sowie der Schweiz, Lichtenstein und Norwegen. Bei Bedarf muss eine grüne Karte bei carship.online beantragt werden.

dbb autoabo

Die Fahrzeuge können innerhalb der EU sowie der Schweiz gefahren werden.

deisenroth & söhne

Bei manchen Automarken besteht Einreiseverbot in bestimmte Länder. Die Länder sind beim Anbieter in folgende verschiedene Zonen eingeteilt:

Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Vatikanstaat.

Zone 2: Frankreich (nur Festland), Italien (nur Festland) und Spanien (nur Festland).

Zone 3: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

Zone 4: Alle Länder, die nicht in Zone 1, 2 oder 3 liegen.

PKWs der Marken Jaguar, Aston Martin, Maserati, Land Rover und Porsche dürfen nur in die Zone 1 und 2 reisen.

Alle PKWs inkl. der Marken Audi, BMW, Mercedes Benz und Volkswagen, welchen den Bruttolistenpreis von 50.000,- €, brutto nicht überschreiten, dürfen in die Zonen 1,2 und 3 einreisen.

Bei Fahrzeugen, deren UPE über dem aktuellen Freigabewert von 50.000,- €, brutto liegt, gilt die Einreisefreigabe der Zonen 1 und 2.

Alle LKW, Transporter und Mehrsitzer aller Marken sind nur für die Zonen 1 und 2 freigegeben.

eazycars

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der EU sowie in der Schweiz. (Das Mitführen einer grünen Karte ist nicht mehr notwendig, da ein Mindestversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist.)

eleese.jetzt

eleese-Fahrzeuge dürfen nur genutzt werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Lichtenstein, San Marino und Vatikanstaat.

Enterprise

Grenzüberschreitende Fahrten (Auslandsfahrten) sind für bestimmte Länder außerhalb Deutschlands zulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung: Auslandsfahrten sind zulässig für Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Nord-Italien und Spanien.

Auslandsfahrten sind bedingt erlaubt für Kroatien, Süd-Italien, Vatikanstaat, San Marino, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn; Ausschluss für  folgende Automarken möglich: Audi, BMW, Mercedes, Volkswagen, Land Rover, Tesla, Volvo, Infinity und Jaguar.

Kosten pro Anmietung: ab 5 Euro pro Tag und max. 50 Euro pro Anmietung. 

Europcar

Mit Europcar kann auch grenzüberschreitend in andere Länder Europas gefahren werden. Dieses ist von dem Land der Anmietung, der Fahrzeugklasse und der Zieldestination abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch:    

Für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.

Für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie Full Size, Premium, Luxury, Special und Busse (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Außerhalb Europas gelten die speziellen Bedingungen je Land (mehr dazu hier, dort einfach das Land der Anmietung auswählen und "Nutzungseinschränkungen" oder "Auslands-Gebühren" durchlesen).

Hertz

Je nach Fahrzeug und Mietstation können die Bedingungen abweichend voneinander sein. Hier ein Beispiel der Bedingungen, gültig für die Mietstation Stuttgart, Flughafen:

Hertz-Fahrzeuge dürfen nicht in folgende Länder gebracht werden und/oder dort abgegeben werden: alle afrikanischen, amerikanischen und asiatischen Länder sowie Länder des Nahen Ostens, Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Griechenland, Kasachstan, Kosovo, Kirgisien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Rumänien, Russland, Serbien, Tadschikistan, die Türkei, Turkmenistan, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und Usbekistan.

Sie dürfen ein in Deutschland gemietetes Fahrzeug nicht in das Vereinigte Königreich fahren, liefern oder es dort abstellen.

Hertz-Fahrzeuge können nach Kroatien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn und Polen, in die Slowakei und nach Slowenien gefahren, jedoch ausschließlich in den folgenden Städten zurückgegeben werden: Prag, Budapest, Posen, Stettin, Warschau, Bratislava, Ljubliana.

Ausnahmen: Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Kroatien, in die Tschechische Republik, nach Ungarn und Polen, in die Slowakei und nach Slowenien gefahren und/oder dort zurückgegeben werden: alle Mercedes- und BMW-Modelle, Cabriolets, Premium SUVs, LKWs und Transporter.

Die folgenden Fahrzeuge dürfen nicht nach Italien gefahren und/oder dort abgegeben werden: alle Mercedes- und BMW-Modelle, Cabriolets, Premium SUV.

Die folgenden Fahrzeuge dürfen Deutschland nicht verlassen: (B5) Porsche 718 Boxster, (D5) BMW Z4 sDrive 30i M, (E5) Mercedes-Benz AMG GT C Roadster, (F5) BMW M850i x Drive, (H5) Porsche Panamera Hybrid, (P5) Porsche Cayenne Coupe, (R5) Mercedes-Benz AMG GT S Coupe, (S5) Jeep Grand Cherokee, (U5) Audi Q8 Quattro, (V5) Audi R8 Spyder V10 Quattro, (W5) Mercedes-Benz AMG A 35 4MATIC.

Wird das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 41,65 (inkl. Steuern) an. 

HUK Auto Abo

Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf beim HUK Ausland Auto Abo neben Deutschland in folgende Länder verbracht werden: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Eine Verbringung in alle nicht aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der HUK-Autowelt erlaubt.

KINTO Flex

Innerhalb der EU sowie in der Schweiz.

MeinAuto.de

Zu vorübergehenden Aufenthalten darf in folgende Länder gefahren werden: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Türkei (europäischer Teil).

meine-langzeitmiete.de

Es kann auch grenzüberschreitend in andere Länder Europas gefahren werden. Dieses ist von dem Land der Anmietung, der Fahrzeugklasse und der Zieldestination abhängig. Grundsätzlich gilt jedoch:    

Für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.

Für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie Full Size, Premium, Luxury, Special und Busse (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Außerhalb Europas gelten die speziellen Bedingungen je Land. Details dazu unter "Nutzungseinschränkungen" oder "Auslands-Gebühren" beim Anbieter.

mini

Die Einreise nach Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien (ohne afrikanische Exklaven), Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien und Vatikanstaat ist ohne Einschränkungen erlaubt.

Die Einreise in alle hier nicht aufgeführten Länder ist grundsätzlich untersagt. Der Versicherungsschutz und die vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung erlöschen bei Fahrten in nicht freigegebene Länder.

PSA Retail

Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden: außerhalb der europäischen Union, UK, Schweiz, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Vatikanstadt, Norwegen. Details sind beim Anbieter zu erfragen.

roadsurfer

Mit roadsurfer ist die Reise in folgende Länder möglich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien Slowakische Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Weißrussland und Zypern. Ausgeschlossen sind Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder innerhalb des geografischen Europas.

sonnenDrive

Reisen sind innerhalb der EU sowie in der Schweiz möglich.

Volkswagen Financial Services

In Deutschland und den folgenden Ländern besteht Versicherungsschutz: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat. Die Nutzung des Fahrzeugs im Ausland beläuft sich auf maximal 180 Tage (konsekutive Rechnung). Ohne die schriftliche und nachweisbare Zustimmung ist eine Einreise in weitere Länder grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.

Warum gibt es überhaupt eine Länderbeschränkung?

Oft hängt die Einschränkung der Fahrten ins Ausland vom Versicherungsunternehmen und deren Regelungen ab, wo das Abo Auto versichert.

Die Abwicklung von Schäden im europäischen Ausland ist einfacher geworden. Oft bestehen dort ähnliche Rechtsverhältnisse und Versicherungen, die für Schäden aufkommen. Mit den BIC und IBAN Nummern gibt es ein einfaches Verfahren für den Geldtransfer für Schäden, etc. Daher sind Reisen innerhalb der EU bei fast allen Anbietern möglich. Zudem gewährleisten Auto Abo Anbieter, dass die Leistungen bspw. Pannenhilfe Ausland (Auto im Ausland Abschleppen) oder Auto Rücktransport Ausland/Auto Rückholung Ausland jederzeit möglich ist. Das muss auch im Ausland sichergestellt werden. Hier gibt es zu vielen Ländern bereits Kooperationen, die das einfach möglich machen.

In manchen Ländern gibt es allerdings keine Versicherungspflicht und die Rechtslage ist ungeregelter. Das macht es für den Auto Abo Versicherer schwierig, die Rechtslage zu klären, den Ersatzanspruch zu prüfen und Geld zu überweisen für die Regulierung des Schadens. Auch gibt es manche Länder, in denen außergewöhnlich viele Schäden passieren oder aufgrund der politischen Lage viel Unruhen bestehen. Daher sind manche Länder aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen und die Fahrt mit dem Auto Abo in dieses Land nicht möglich. Ebenfalls ist es möglich, dass bestimme Modelle in manche Länder nicht einreisen können, wenn diese dort bspw. häufig gestohlen oder beschädigt werden.

Was ist bei Auslandsfahrten zu beachten?

Im Ausland Auto zu fahren - vor allem im europäischen Ausland - ist fast so, wie in Deutschland Auto zu fahren. Jedoch gibt es kleine, feine Unterschiede, die einen genauen Blick erfordern. Sonst kann es schnell Geld kosten.

Landkarte Europa

Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Oft gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts, auf Landstrasse, Autobahnen, etc. die gelten. Nicht immer sind diese angeschrieben. Daher diese am besten vor Reiseantritt prüfen und im jeweiligen Land beachten.

Ausweispflicht:

Ebenso ist es wichtig sich jederzeit ausweisen zu können. Mit dem Personalausweis oder Reisepass und dem Führerschein. In manchen Ländern ist der EU-Führerschein oder der internationale Führerschein erforderlich. Hier mehr Infos dazu.

Im Ausland Auto fahren und Führerschein vergessen:

Wer den Führerschein vergessen hat, zahlt in Deutschland ein Verwarngeld von 10,- €. Im Ausland kann es schnell teurer werden. So kostet es in Dänemark ca. 135,- €, Österreich ca. 36,- €, Italien über 70,- €, Polen ca. 20,- € und in der Schweiz ca. 20 Franken. Mehr zum „Ausland Auto Bußgeld“ bzgl. Führerschein findest du in den beiden Links.

Grüne Karte / Versicherungsnachweis mitführen:

Wer außerhalb von Deutschland unterwegs ist, sollte im Auto fürs Ausland von der Versicherung die grüne Karte mitführen. Im offiziellen Sprachgebrauch nennt sich diese „internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK) und weist nach, dass in Deutschland eine KFZ-Haftpflichtversicherung für das Auto besteht. Sie ist wichtig für die Behörden, da diese sicherstellt, dass Schäden an Dritten abdeckt werden können, die vom Fahrer verursacht wurden. Damit muss das Ausland nicht für die Begleichung aufkommen oder ein kompliziertes Verfahren einleiten mit deutschen Behörden, um eine Regulierung einzuleiten, was langwierig werden kann. Hier mehr dazu.

Ausreichender Versicherungsschutz:

Gegenfalls ist es auch sinnvoll oder erforderlich den Auto Schutz im Ausland zu prüfen und ggfs. aufzustocken. Bspw. durch einen Schutzbrief oder einer weiteren Versicherung zur Auto Haftlicht im Ausland.   

Elektro-Autos / Ladestationen:

Bei einem Elektroauto sollte vorher genau geprüft werden, wo sich Ladestationen auf dem Reiseweg befinden und dort ausreichend Pausenzeiten eingeplant werden. Auch ist die Reichweite der Batterie zu prüfen und vielleicht Zwischenstopps mit Übernachtung oder der Besuch eines Parks oder einen Ort, an dem man arbeiten kann, eingeplant werden, damit die Ladezeit bestens genutzt werden kann. Prüft auch die Art der Ladestation und ob dies mit eurem Fahrzeug übereinstimmt. Nicht jede Ladestation ist für jedes Fahrzeug geeignet. Strompreise im Ausland zu prüfen, kann ebenfalls hilfreich sein. Am Ankunftsort und auf dem Reiseweg.

Mautpflichten:

Prüft auch, ob und welche Mautpflichten bestehen und wer für die Maut/Auto Pickerl Ausland aufkommen muss. In der Regel ist es der Fahrer/Mieter selbst.

Fahrten mit Fähren:

Augenmerk sollte auch bei Fährfahrten auf der Reiserouten gelegt werden. Nicht jeder Anbieter erlaubt diese. Andere erlauben die Nutzung nur eingeschränkt und erfordern die Mitführung weiterer Dokumente.

Warnwesten:

In manchen Ländern ist auch das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Hier bietet es sich grundsätzlich an, eine oder - je nach Anzahl der Passagiere - mehrere Warnwesten an Bord zu haben.

Impfschutz:

Darüber hinaus gilt natürlich alles, wie bei Reisen generell: ausreichender Impfschutz, smartes Packen und evtl. die Sonnencreme und -brille nicht vergessen. :-)

Fazit

Wir lieben unsere Mobilität und möchten oft auch unser Auto im Ausland nutzen. Das Auto bietet Platz für unser Gepäck, Freunde, Partner und/oder Familie. Wir können damit unsere Reise und Pausen so gestalten, wie wir es möchten. Dies ist auch mit dem Auto Abo möglich.

In vielen Ländern, vorrangig der EU, ist das oft sehr einfach. Erkundige dich am besten bei deinem Anbieter und am besten noch vor dem Abschuss des Vertrages, damit du überall dorthin reisen kannst, wo du während der Abo-Zeit hinmöchtest. Erkundige dich auch, wie lange eine Reise bzw. Fahrt ins Ausland möglich ist. Hier gibt es oft zeitliche Beschränkungen zur Reisedauer.

Klar kann es auch mal sein, dass das Abo Auto im Ausland beschädigt wird. Auch ist es möglich, dass ein Autodiebstahl im Ausland passiert. Erkundige dich daher ebenfalls vorher, wie das Vorgehen ist, damit du im Falle eines Falles informiert bist und weißt, was zu tun ist. Bring auch in Erfahrung, was zu tun ist, wenn das Abo Auto im Ausland defekt ist. Kannst du in jede Werkstatt fahren oder gibt es Werkstattbindung, gibt es einen Schutzbrief für Pannenhilfe, etc. und wer trägt die Kosten?

Dann steht deinem Reise- oder Fahrglück (wenn es beruflich ins Ausland geht) nichts mehr im Wege. :-)


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