04. Januar 2025

Es kommt leider immer wieder vor, dass Fahrzeuge gestohlen werden oder etwas daraus entwendet wird. Das kann leider auch mit dem Auto Abo passieren. Ob du auf Reisen bist oder einfach nur bei deiner Arbeit oder deinem Wohnort parkst.

Wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn du ein Auto Abo hast, was du zu tun hast und welche Tipps helfen können, dass ein Diebstahl vermieden werden kann, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Silbernes Fahrzeug wird gerade von einem Dieb im Kapuzenpulli

Diebstahl

Im Alltag oder auf Reisen kann es vorkommen, dass Autos gestohlen oder aufgebrochen und Sachen entwendet werden. In Berlin wird statistisch bspw. alle zwei Stunden ein Auto gestohlen. Auch andere Städte, Dörfer und Länder sind betroffen.

Ist ein Diebstahl passiert, beachte folgende Schritte:

  1. Bewahre Ruhe.
  2. Rufe die Polizei unter der Telefonnummer 110 an.
  3. Informiere deine Versicherung und deinen Auto Abo-Anbieter.
  4. Falls das Fahrzeug nicht gestohlen wurde:

    • Verändere nichts am Fahrzeug bis die Polizei eintrifft. Berühre am besten nichts, damit alles auf Fingerabdrücke oder andere Spuren, die auf den Täter hinweisen, untersucht werden kann.
    • Befinden sich noch Wertsachen im Auto, die entwendet werden können - bspw. weil der Dieb schnell wegrennen musste, bleibe beim Auto bis die Polizei kommt.
    • Mache Fotos, wenn die Polizei den Schaden aufgenommen hat, und von außen bis die Polizei eintrifft. Wichtig: Verändere nichts eigenständig am Fahrzeug.
  5. Gibt es Zeugen der Tat, bitte diese zu bleiben bis die Polizei kommt oder frage nach deren Namen und Kontaktdaten. Notiere diese.

Erwischt du den Täter auf frischer Tat, renne nicht überstürzt heraus oder zu ihm. Informiere sofort die Polizei und gib genau an, wo sich der Täter und das Fahrzeug gerade befindet. Frage nach, wie du dich verhalten sollst. Ggf. ist ein Streifenwagen in deiner unmittelbaren Nähe und die Polizei kann diesen auf frischer Tat erwischen.

Möchtest du den Täter verscheuchen, mache Lärm oder sofern vorhanden, richte eine Taschenlampe aus sicherer Entfernung und einer geschützten Position auf den Täter. So kann dieser wegrennen ohne auf dich loszugehen und dich oder andere in Gefahr zu bringen.

Versicherungsschutz

Wenn dann doch ein Diebstahl vorgefallen ist, hast du mit deinem Auto Abo in der Regel Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Diese tritt wie folgt ein:

Versicherungsschutz Art des Schutzes
Haftpflichtversicherung Übernimmt Schäden an anderen, die du diesen zugeführt hast.
Vollkaskoversicherung Übernimmt Schäden, die selbstverursacht wurden am eigenen Fahrzeug bzw. am Abo-Auto.
Teilkaskoversicherung Übermimt Schäden am eigenen Fahrzeug bzw. am Abo-Auto, für welche man als Fahrer nichts kann, wie Wildschäden, Vandalismus, Glasbruch, Hagel, etc.

Im Falle eines Diebstahls tritt also die Teilkasko in Kraft und übernimmt den Schaden mit Ausnahme der Selbstbeteiligung, die von dir zu entrichten ist. Die Höhe deiner Zuzahlung ist abhängig vom Vertrag.

Selbstbeteiligung

In der Regel hast du bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden die Selbstbeteiligung zu zahlen. Diese wird von der Versicherung vorgegeben und soll Fahrer motivieren, im Straßenverkehr achtsamer zu sein.

Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger ist die Versicherung, da sogenannte Bagatellschäden von dir selbst übernommen werden müssen. Sprich Schäden, die bis zur Höhe von der Selbstbeteiligung gehen oder knapp darüber liegen und die Versicherung nichts oder nur wenig hinzuzahlen muss.

Damit du weißt, welcher Anbieter welche Selbstbeteiligung anbietet, haben wir alle Informationen für dich zusammengetragen. Bei manchen Anbietern kannst du auch Zusatzbeiträge zahlen, um die Selbstbeteiligung bis auf Null zu reduzieren. Auch eine CDW-Versicherung kann hier eine Verringerung schaffen. Die Teilkaskoversicherung zahlt allerdings nicht immer, egal welche Selbstbeteiligung du abgeschlossen hast.

Was zum Regress oder zur Ablehnung des Schadens führen kann

Die Versicherung übernimmt viele aber nicht jeden Schaden. Hat grobe Fahrlässigkeit dazu geführt, dass ein Dieb leicht an das Fahrzeug kommen kann, muss die Versicherung nicht haften. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn:

  • der Fahrzeugschlüssel in einen nicht besonders gesicherten Außenbriefkasten einer Autowerkstatt geworfen wurde,
  • man das Fahrzeug unverschlossen an einer Tankstelle zur Bezahlung zurücklässt, bei dem der Zündschlüssel noch steckt,
  • das Fahrzeug unverschlossen mit laufendem Motor in einer europäischen Großstadt abgestellt wird, der Zündschlüssel noch steckt, der Fahrer sich ca. 100 m entfernt und um eine Ecke geht, so dass man das Fahrzeug überhaupt nicht mehr im Blick hat,
  • die Schlüssel in einer Jacke am Eingang eines Gemeindehauses zurückgelassen wurde,
  • etc.

Quelle: Grobe Fahrlässigkeit

In diesem Fall kann dies dazu führen, dass die Versicherung nicht haften muss oder Regress bei dir nehmen kann. Daher achte am besten so auf das Auto, wie wenn es dein eigenes ist, damit es nicht gestohlen werden kann.

Diebstahl von Sachen im Fahrzeug

Hier ist die Sachlage meist so, dass nur festverbaute Sachen im Fahrzeug, die entwendet werden, von der Teilkaskoversicherung ersetzt werden.

Wird beispielsweise Reisegepäck aus dem Fahrzeug geklaut, bekommst du meist nur eine Entschädigung, wenn du eine separate Reisegepäckversicherung abgeschlossen hast. Allerdings kann es sein, dass die Versicherung bei einer Fahrt mit dem Pkw nur dann einspringt, wenn das Fahrzeug zwischen 6 und 22 Uhr abgestellt und entwendet wurde. Und das auch nur dann, wenn das Reisegepäck nicht sichtbar verstaut ist und keine Wertsachen im Auto sind, die zum Diebstahl einladen.

Ab 22 Uhr wird oft nur gezahlt, wenn das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage abgestellt wurde oder auf einer bewachten Fläche. Hier gibt es oft auch eine Selbstbeteiligung, die bspw. 100 € betragen kann. Weitere wertvolle Tipps zur Reisegepäckversicherung findest zu bei Finanztip.de. Eine Hausratversicherung springt hier nicht ein, da es sich beim Diebstahl um keinen Diebstahl in einem Gebäude wie einem Hotel handelt.

Daher am besten gut aufpassen, wenn du mit Gepäck unterwegs bist und es am besten nicht alleine lassen, damit du nicht den Ärger hast, alles wieder besorgen und die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Was Diebstahl minimiert

Damit ein Diebstahl im besten Fall gar nicht passiert, helfen folgende Tipps:

  • Parken auf einem bewachten Parkplatz oder einer Garage,
  • Absperren und sicheres Aufbewahren des Schlüssels,
  • Lenkradsperre aktivieren - sofern vorhanden,
  • Alarm aktivieren - sofern vorhanden,
  • keine Wertsachen im Auto offen herumliegen lassen,
  • Abdecken wertvollerer Sachen, bspw. bei einer Fahrt in den Urlaub, mit einer Decke,
  • bei Pausen beim Fahrzeug bleiben, wenn sich Wertvolles im Fahrzeug befindet.

Dies sind nur ein paar Tipps, die die helfen können, einen Diebstahl zu vermeiden. Falls doch mal ein Diebstahl passieren sollte, melde diesen umgehend deinem Auto Abo-Anbieter und deren Versicherung.

Was nach dem Diebstahl passiert

Wurden Sachen aus dem Fahrzeug entwendet, besteht oft kein Anspruch auf ein Ersatzauto. Hier ist mit dem Auto Abo-Anbieter die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sprich in welche Werkstatt kannst du gehen, was ist, wenn die Reparatur länger dauert, da erst Teile bestellt werden müssen, etc. Veranlasse nichts selbst und bezahle keine Reparatur im Vorfeld. Versicherungen wollen erst einen Kostenvorschlag und bei Bedarf die Einbindung eins Gutachters bei höherwertigen Schaden, bevor Reparaturkosten freigegeben werden.

Ist das Fahrzeug komplett gestohlen worden, wartet die Versicherung meist einen Monat, ob das Fahrzeug wieder gefunden wird. Manche Auto Abo-Anbieter haben hier die Regel, dass du den laufenden Monat noch bezahlen musst, kein Ersatzauto bekommst und einen neuen Vertrag abschließen kannst, um fahrfähig zu bleiben. Viele der Anbieter haben hierzu keine Informationen auf der Website, daher frage am besten nach.

Vandalismus

Flieht der Dieb vorzeitig, kann es sein, dass das Fahrzeug beschäftigt ist, Sachen entwendet werden aber kein Diebstahl des Fahrzeugs vorliegt. In diesem Fall kann es auch sein, dass der Schaden als Vandalismus bezeichnet wird. In diesem Fall, brauchst du eine Vollkasko, damit der Schaden übernommen wird. Auch diese ist in deinem Auto Abo enthalten. Die Selbstbeteiligung ist hier meist höher als bei der Teilkaskoversicherung oder identisch. Dieser Betrag ist von dir zu entrichten.

Auch hier gilt die Regel mit den fest verbauten Dingen. Lose und üblicherweise nicht im Auto befindliche Sachen sind darüber meist nicht abgedeckt. Wenn du zu den Selbstbeteiligungen mehr wissen willst, empfehlen wir auch hier unseren Artikel.

Schadenfreiheitsrabatt

Als glücklicher Auto Abo-Nutzer brauchst du dir keine Gedanken über eine Hochstufung bei einem Schaden machen. Dein Versicherungsbeitrag bleibt auch im Folgejahr gleich. Hättest du einen eigenen Versicherungsvertrag, dann würdest du bei der Vollkasko im Folgejahr hochgestuft. Bei der Teilkasko erfolgt auch bei deiner privaten Versicherung keine Hochstufung.

Fazit

Damit du keine Arbeit mit der Schadenmeldung, der Ersatzbeschaffung von entwendeten Sachen oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, hast, achte auf das Abo-Auto so wie auf dein eigenes Fahrzeug. Lasse nichts offen herumliegen, was andere als so wertvoll erachten, um es stehlen zu wollen und lass dein Fahrzeug nicht unbewacht. Nimm immer den Fahrzeugschein mit und lasse diesen nicht im Fahrzeug. Gleiches gilt für den Schlüssel - auch wenn es nur für einen kurzen Augenblick ist.

Damit du den günstigsten Anbieter findest, nutze unseren Suchfilter. Hast du ein passendes Angebot gefunden, finde heraus, welche Kaskoversicherung und Selbstbeteiligung der jeweilige Anbieter grundsätzlich anbietet und welche Möglichkeiten du darüber hinaus hast, um deine Selbstbeteiligung zu reduzieren, so dass du bspw. im Falle eines Diebstahls nichts zahlen musst.

Prüfe auch bei Auslandsfahrten, ob du mit dem Auto Abo dort Versicherungsschutz hast und auch bei den Ländern, die du passierst. Manche Fahrzeuge sind in manchen Ländern sehr beliebt bei Dieben. Daher kann das Land zwar grundsätzlich eingeschlossen sein, aber speziell mit diesem Auto kein Versicherungsschutz besteht. Wir drücken dir die Daumen, dass du, dein Abo-Auto und deine Sachen immer komplett und sicher ankommen und nichts abhanden kommt und wünschen dir stets gute Fahrt.


Das könnte dich auch interessieren:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar und hilf damit anderen Nutzern.

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten (Datenschutzerklärung) durch diese Website einverstanden.