06. September 2024

Bei einem Abo Auto bist du mit fremdem Eigentum unterwegs, welches dir leihweise zur Verfügung gestellt wird. Recht schnell stellt sich da die Frage, was im Fall der Fälle passiert, wenn es nämlich zu einem Unfall mit dem geliehenen Fahrzeug kommt. Hier alles, was du wissen musst!

Auto hat Totalschaden

Ein Unfall ist schnell passiert. Vor allem, wenn man das Auto erst ein paar Tage hat und daher die Maße noch nicht so gut einschätzen kann. Doch was ist zu tun, wenn das Auto dem Abo Anbieter gehört und ein Unfall passiert?

Hier ist ein Überblick zu wichtigen Fragen über die Unfallabwicklung, Versicherung, Werkstätten und Leihwagen, damit du gut informiert bist.

Vorab sei jedoch gesagt, dass wir uns selbstverständlich nur auf den Standardprozess berufen können. Jeder Anbieter hat unterschiedliche Bedingungen, daher solltest du dich vor deiner ersten Fahrt mit dem Abo Auto genau informieren.

Wer das Abo-Auto fahren darf

Die erste Frage rund um den Versicherungsschutz bei einem Unfall stellt sich bereits vor Fahrtantritt. Es muss nämlich geklärt sein, wer das Fahrzeug überhaupt fahren darf.

Diese lässt sich nicht so leicht beantwortet, da die Anbieter hier Unterschiede machen. Natürlich darfst du selbst das Auto fahren, doch gibt es hier vereinzelt Einschränkungen. Manche Anbieter besitzen eine Altershöchstgrenze, nach deren Überschreiten du das Fahrzeug nicht mehr nutzen darfst.

Sollen neben dir selbst weitere Fahrer das Auto nutzen dürfen, musst du diese im Normalfall anmelden. Für die nutzungsberechtigten Personen gelten dann zusätzliche Anforderungen wie beispielsweise ein Mindestalter oder der ununterbrochene Besitz eines Führerscheins für mehrere Jahre.

Verwandte ersten Grades und Lebenspartner dürfen bei vielen Anbietern auch ohne vorherige schriftliche Genehmigung das Fahrzeug verwenden. Allerdings solltest du dich auf jeden Fall genau erkundigen und die Regelungen einhalten.

Eine unerlaubte Nutzung führt zum Verlust der Versicherung, wodurch schnell hohe Kosten entstehen können. Diese Situation solltest du dringend vermeiden.

Wo das Fahrzeug gefahren werden darf

Die Frage nach dem "Wo" ist recht schnell und für die großen Anbieter vom Auto Abo einheitlich geklärt: Es darf in der EU und der Schweiz gefahren werden. Das bedeutet, du kannst das gemietete Fahrzeug in allen zentralen Staaten auf dem europäischen Kontinent nutzen.

Verschlägt es dich nach Südosteuropa, in fernere Länder oder auch nach Großbritannien, so solltest du den Versicherungsschutz vorher mit deinem Anbieter klären.

Vollversichert unterwegs

Sitzt eine angemeldete Person hinter dem Steuer, ist das Fahrzeug bei einem Unfall versichert. Bei den meisten Anbietern sind die Versicherungsleistungen der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung inklusive. Diese schützen dich vor nahezu allen Risiken. Die Haftpflicht übernimmt Schäden an Dritten, die an Personen, Sachen oder Vermögen bei einem Unfall eintreten können. Die Vollkaskoversicherung haftet für die Schäden am Auto, worunter beispielsweise Wildunfälle, Hagel, Glasbruch, eigenverschuldete Unfälle oder Vandalismusschäden gehören.

Es ist jedoch üblich, dass du einen gewissen Anteil als Selbstbeteiligung aufbringen musst. Je nachdem, ob der Schaden durch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gedeckt ist, zahlst du etwa 500 EUR bzw. 1.000 EUR.

Doch wie immer gilt, dass die Beträge abhängig von deinem Anbieter sind und hierdurch deutlich variieren können. Meist hast du sogar die Auswahl aus mehreren Versicherungspaketen, wodurch du deine monatlichen Kosten gegen ein erhöhtes Risiko eintauschen kannst.

Die eigene Versicherung ruhen lassen

Bist du bereits Kunde einer Autoversicherung und hast dich im Laufe der Zeit in den Schadenfreiheitsklassen durch eine unfallfreie Fahrweise nach oben gearbeitet, kannst du diese leider bei den meisten Auto Abo-Anbieter nicht einbringen.

Das Abo Auto ist pauschal versichert, wodurch alle Nutzer die gleiche Versicherungsgebühr in ihren monatlichen Abobetrag eingerechnet bekommen. Positiv ist jedoch, dass du deine Schadenfreiheitsklasse über sieben Jahre ruhen lassen kannst und nach dem Auto Abo wieder dort einsteigst, wo du die Versicherung verlassen hast. Außerdem besteht der Vorteil, dass du durch einen Unfall mit dem Abo Auto nicht automatisch hochgestuft wirst.

Bei den einzelnen Anbietern, die es ermöglichen den eignen Schadenfreiheitsrabatt einzubringen, kommen deine eigenen Versicherungskosten auf dem Mietpreis hinzu. Die Anbieter haben meist Flottenversicherungen abgeschlossen und da gehört dieses Fahrzeug auch hinzu und kann nicht einzeln herausgerechnet werden. Hier mehr zu diesem Thema.

Nachdem nun geklärt ist, wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält, nun mehr zu dem Moment, falls ein Unfall vorgefallen ist.

Verhalten beim Unfall

Ist ein Unfall mit dem Abo Auto passiert, behalte auf jeden Fall die Ruhe, denn rückgängig machen lässt sich nichts mehr. Daher ist es auch wichtig, dass du dich zunächst um alle Personen kümmerst.

Sind die ersten akuten Gefahren abgewendet (sprich Verletzte - sofern vorhanden - versorgt und an eine sichere Stelle gebracht, den Unfallort gesichert, etc.), so kannst du dich um die Unfallmeldung kümmern. Fast alle Anbieter haben hierzu eine Unfallhotline oder zumindest ein Meldeformular im Internet. Hier solltest du dich innerhalb der ersten 24 Stunden melden und die Schadenabwicklung durchführen.

Wichtig vorab: Liegt ein Fremdverschulden vor oder sind Dritte am Unfall beteiligt, so muss der Vorfall zwingend von der Polizei aufgenommen und dokumentiert werden. Gemeinsam mit Fotos und der Unfallschilderung reichst du alle entsprechenden Formulare bei der Unfallabwicklung von deinem Auto Abo-Anbieter ein. Unterschreibe niemals im Vorfeld eine Schuldanerkennung, da hierdurch dein Versicherungsschutz erlöschen könnte.

Unfallschäden beseitigen

Ist der Unfall gemeldet und die Schadenfreigabe erfolgt, geht es in einem letzten Schritt darum, den Status quo vor dem Vorfall wiederherzustellen. Hierzu wirst du dein Fahrzeug in eine Werkstatt bringen müssen, falls es keinen Totalschaden gegeben hat. Beachte, dass du nicht einfach in die Werkstatt deines Vertrauens fahren darfst. Die Schadenabwicklung deines Auto Abo-Anbieters wird dir mitteilen, welche Partnerwerkstatt für dich zuständig ist.

Gleiches gilt, falls dein Auto nicht mehr fahrtauglich ist und abgeschleppt werden muss. Die Werkstatt wird die Reparaturen mit deinem Auto Abo-Anbieter durchsprechen und von dort den Auftrag einholen. Du selbst solltest daher nicht mit der Werkstatt in Kontakt treten und niemals Reparaturen oder Gutachten in Auftrag geben. Außerdem ist es wichtig, dass du keine Zahlungen an die Werkstatt leistest.

Dein Auto Abo-Anbieter wird auf dich zukommen und die entstandenen Kosten von dir einfordern. Im Normalfall wird sich dies auf deine Selbstbeteiligung beschränken.

Nach dem Unfall mobil bleiben

Steht dein Abo Auto in der Werkstatt, hast du deine Mobilität natürlich zunächst einmal verloren. Solltest du jedoch so auf ein Auto angewiesen sein, dass du die Reparaturzeit nicht überbrücken kannst, musst du dir in der Regel einen anderen Mietwagen beschaffen. Du kannst bei der Werkstatt nachfragen, ob ein kostenloser Mietwagen gestellt wird, andererseits wirst du selbst dafür Sorge tragen müssen, mobil zu bleiben.

Du erhältst dein Abo Auto nach der Reparaturzeit zurück und die gesamte Unfallabwicklung ist abgeschlossen. Hattest du einen Totalschaden, wird dir dein Auto Abo-Anbieter ein neues Fahrzeug zur Verfügung stellen. Dieser Vorgang braucht meist nicht viel Zeit, dennoch werden sicherlich einige Tage vergehen, weshalb du auch in diesem Fall mit Einschränkungen deiner Mobilität rechnen musst. Plane somit die Kosten für einen eventuellen Mietwagen bei einem Totalschaden deines Abo Autos ein.

Fazit

Wie du siehst, ist es keine große Sache einen Unfall auch in einem Auto Abo regulieren zu lassen. Da jedes Fahrzeug in Deutschland versicherungspflichtig ist im Rahmen der Haftpflicht und der Anbieter darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung fordert, unterstützt die Versicherung bei der Wiederherstellung des Zustandes vom Fahrzeug zum Zeitpunkt vor dem Schaden. Egal, ob du oder jemand anderes das Fahrzeug geschädigt.

Wichtig ist nur, dass die Personen, die am Steuer sitzen, dem Auto Abo-Anbieter bekannt sind und dieser zur gemeinschaftlichen Nutzung zugestimmt hat. Und auch, dass du nichts alleine regelst oder Aufträge vergibst, da das Fahrzeug über den Anbieter versichert ist.

Wir drücken die Daumen, dass du keine Unfallmeldung brauchst und schadenfrei mit deinem Auto Abo unterwegs bist.


Das könnte dich auch interessieren:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar und hilf damit anderen Nutzern.

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten (Datenschutzerklärung) durch diese Website einverstanden.


VG-Wort Zählpixel